Balkonkraftwerke / Speichersysteme
Balkonkraftwerk / Zendure Speichersystem
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Ab dem 01.01.2023 wurden Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Sowohl für die Ertragssteuer als auch den Verkauf von Solaranlagen,die die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG erfüllen, sinkt der Umsatzsteuersatz auf 0 %.
Auszug aus § 12 ABS. 3 USTG :
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber ( Privatperson,keine Gewerbetreibenden )einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder
Schlafen benutzt wird.
Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch
Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Mit dem Kauf eines entsprechend ausgewiesenen PV-Sets bestätigen sie die Verwendung laut § 12 ABS. 3 USTG