Victron SmartSolar MPPT 75/15 Solarladeregler
- Ultraschnelles Maximum Power Point Tracking (MPPT)
- Lastausgang
- Battery Life Modus: intelligente Batterieverwaltung
- Bluetooth integriert, kein Bluetooth Smart Dongle mehr nötig
- Voll über PC oder Bluetooth programmierbar
- Tag/Nacht-Zeitsteuerung und voll programmierbare Lichtdimmungsfunktion
- 12/24 Volt Systemspannung automatische Erkennung
Der SmartSolar MPPT 75/15 von Victron Energy ist die Weiterentwicklung des bereits etablierten BlueSolar MPPT 75/15.
Der Solarladeregler mit einem max. Ladestrom von 15 A ist mit seinem besonders schnellem MPP-Tracking,
der ideale Laderegler zum Laden von 12V oder 24V Solar-Batterien. Der SmartSolar MPPT 75/15 verfügt im
Gegensatz zur Version BlueSolar über eine bereits integrierten Bluetooth-Dongle, sodass der Ve.Direc
Anschluss für den Anschluss des MPPT Control freibleiben kann.
- 15A max. Ladestrom, für 12V und 24V und Batterien geeignet
- nominale PV-Leistung bei 12V Systemen: 220W
- nominale PV-Leistung bei 24V Systemen: 440W
- 15A Lastausgang
- hoher Spitzenwirkungsgrad von 98%
- Ultraschnelles Maximum Power Point Tracking
- max. PV-Leerlaufspannung: 75V
- integriertes Bluetooth-Modul
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Ab dem 01.01.2023 wurden Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen
beschlossen.
Sowohl für die Ertragssteuer als auch den Verkauf von Solaranlagen,
die die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG erfüllen, sinkt der Umsatzsteuersatz auf 0 %.
Auszug aus § 12 ABS. 3 USTG :
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber ( Privatperson,keine Gewerbetreibenden)
einer Photovoltaikanlage,
einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten
und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern,
wenn die Photovoltaikanlage
auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen
Gebäuden,
die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder
Schlafen benutzt wird.
Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch
Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Mit dem Kauf dieses entsprechend ausgewiesenem Artikel
bestätigen sie die Verwendung laut § 12 ABS. 3 USTG